AMPA-VERBAND/MAROKKOGUTEN TAG! |
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Diese interne Satzung ist am 10.05.2003 mit dem Einverständnis aller Vorstandsmitglieder des Verbandes verabschiedet worden und ist somit in Kraft getreten.
Die Grundlinien lauten folgendermaßen:
- Regelmäßige Versammlungen finden statt mit dem Ziel, verschiedene Veranstaltungen zu planen.
- Jedes Vorstandsmitglied verpflichtet sich verantwortungsvoll seinen Beitrag zur Durchführung verschiedener Aktivitäten zu leisten.
- Versammlungen sind beschlussfähig , wenn mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
- Auf Verlangen der Mehrheit ( zwei Drittel) dürfen Versammlungen stattfinden, sooft es nötig ist.
- Die Mitgliedschaft eines Verbandmitgliedes ist erst nicht mehr gültig, wenn es unbegründet dreimal nachfolgend zu den Versammlungen nicht erscheint.
- Kein Mitglied darf selbständig einen offiziellen Schritt unternehmen im Namen des Verbandes ohne die Genehmigung des Präsidiums zu bekommen.
- Jedes Mitglied muss sich verpflichten, die Grundlinien bzw. Vorschriften des Verbandes zu respektieren.
- An den Versammlungen des Präsidiums dürfen nur die gewählten Vorstandsmitglieder teilnehmen.
- Wegen knapper finanzieller Mittel des Verbandes muss jedes Mitglied alle Reisekosten selbst übernehmen.
- Der Kassewart informiert die Mitglieder über die finanzielle Lage des Verbandes bei jeder Versammlung.
- Der Präsident verpflichtet sich, am Ende des Jahres einen Bericht über die gesamt unternommenen Aktivitäten vorzulegen.
- Der Verband darf Veranstaltungen überall in Marokko in Zusammenhang mit anderen Verbänden organisieren soweit es nötig ist.
- Jedes Mitglied darf mit der Genehmigung des Präsidiums bei den Tätigkeiten des Verbandes mitmachen.
- Als Verbandsmitglied gilt jede/r Lehrer/in, die /der den jährlichen Mitgliedsbetrag bezahlt hat, der 100 DH beträgt. Dieser Betrag ist Anfang jedes Jahres fällig.
- Wer den Betrag nicht regelmäßig bezahlt oder gegen die Vorschriften des Verbandes verstößt , verliert automatisch die Mitgliedschaft.
- Der Präsident informiert schriftlich oder telefonisch die Mitglieder einen Monat zuvor über jede zukünftige Versammlung bzw. Veranstaltung.
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