AMPA-VERBAND/MAROKKOGUTEN TAG! |
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Verband der Deutschlehrer in Marokko
( Association Marocaine des Professeurs d’Allemand „AMPA“ )
I. Gründung und Bezeichnung
Artikel 1 : Gründung
Gemäss dem Dahir Charif von 3. Jumada I 1378, entsprechend dem 15. November 1958 und gemäss der Änderung und Ergänzung durch das Gesetz N° 173283 vom 6. Rabia I 1393, entsprechend dem 10.April 1973, wurde ein Verband gegründet für einen unbefristeten Zeitraum mit der Bezeichnung: VERBAND DER DEUTSCHLEHRER MAROKKOS = Association Marocaines des Professeurs d’Allemand (AMPA).
Artikel 2: Sitz
Der VERBAND DER DEUTSCHLEHRER MAROKKOS ist für einen unbefristeten Zeitraum gegründet, sein Sitz ist in Rabat. Ihm ist berechtigt andere Sitze auf dem nationalen Territorium zu gründen. Er hat auch das Recht den Sitz zu wechseln durch die Entscheidung des Verwaltungskomitees.
II. Ziele und Mittel.
Artikel 3 Der Verband hat als Ziele:
1. Beziehungen zwischen den Deutschlehrern in Marokko herzustellen
2. Den Lehrern Erziehungs- und pädagogische Unterstützung zu gewährleisten und Beziehungen mit Instituten der deutschsprachigen Länder in Marokko und im Ausland herzustellen.
3. Kulturelle Beziehungen zwischen den Lehrern in Marokko und im Ausland herzustellen.
4. Seminare zu organisieren, um das Lernen der deutschen Sprache in Marokko weiter zu entwickeln und Probleme dies bezüglich zu lösen.
5. Vorträge zu organisieren mit Marokkanern und Ausländern mit der Unterstützung des Erziehungsministeriums und den Botschaften der deutschsprachigen Länder..
6. Lehreraustausch innerhalb und außerhalb Marokkos zu organisieren.
Artikel 4: die Mittel
Um die im Artikel 3 genannten Ziele zu erreichen, wird der Verband alle Rechte, die ihm das Gesetz einräumt, einsetzen u.a.
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im Bereich des Unterrichts Ausstellungen und Seminare zu organisieren und seine Methoden zu entwickeln.
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Zusammentreffen und pädagogische Praktika für die Lehrkraft zu organisieren.
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Unterstützung für die Erarbeitung von pädagogischen Prospekten und Lehrmitteln ( Kassetten, Bücher etc. ) zu gewähren. Modellunterrichte zu organisieren.
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Bereitstellung von Ratschlägen und Informationen für die Verbände schaffen.
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Freundschaftliche Beziehungen zwischen den lokalen und ausländischen Verbänden schaffen.
III.Verwaltung
Artikel 5: Mitgliedschaft
Der Verband der Deutschlehrer ist für alle Lehrer, die in Marokko Deutsch unterrichten zugänglich und seine Mitglieder bestehen aus Gründungs-Mitgliedern, aktiven Mitgliedern und ehren Mitgliedern.
Artikel 6 : Führungskräfte des Verbandes
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Die Generalversammlung: Sie findet alle 3 Jahre statt, mit der Möglichkeit, dieselben Mitglieder wiedergewählt werden
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Der Zentrale Verwaltungsausschuss: leitet den Verband während seiner Amtszeit in ganz Marokko.
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Büros der Nebenstellen: Der Verband hat vor, in Zukunft neue Büros der Nebenstellen in den verschiedenenmarokkanischen Städten gründen zu lassen, die den Verband vertreten.
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Der Sonderausschuss: Um die Verwaltung des Verbandes zu erleichtern, gibt es Arbeitsgruppen, denen bestimmte Funktionen zukommen.
Artikel 7 : Der Verwaltungsausschuss
Der leitende Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern: der Präsident, der Generalsekretär und sein Vertreter, der Kassenverwalter und sein Vertreter, sowie die Berater. Seine Hauptfunktion besteht darin, den Zielen de Verbandes zu dienen, um sie zustande kommen zu lassen. ( Siehe Art. 3 )
Artikel 8: die Generalversammlung
Sie findet jedes Jahr, um über den Geschäftsverlauf des abgelaufenen Jahres zu berichten und um das Programm des nächsten Jahres zu besprechen. Der Verwaltungsausschuss wird alle zwei Jahre durch Wahlen erneuert.
Jedes Mitglied ist berechtigt, sich als Kandidat zum Vorstand zu bewerben. Gewählt werden die 11 Mitglieder, die die Mehrheit der Stimmen bekommen haben.
Es besteht die Möglichkeit, dass derselbe Vorstand wieder gewählt wird, falls er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
IV. Finanzen
Artikel 9 : Geldmittel
Der Verband bezieht seine Mittel aus:
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Mitgliedsbeiträgen: Sie betragen 100 DH ( etwa 10 € ) pro Jahr.
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Stipendien von der marokkanischen Verwaltung oder von anderen Verbänden
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Spenden von Marokkanern oder aus anderen Quellen.
Artikel 10: Bankkonto
Der Geldverkehr wird durch ein Bankkonto oder durch ein Konto bei der Postsparkasse gewährleistet und Geldgeschäft werden durch Schecks mit zwei Unterschriften: die vom Präsidenten und die vom Kassenverwalter, gesättigt.
V Sonstiges
Artikel11: Kündigung und Ausschließung
Der Verwaltungsausschuss ist berechtigt, jedes Mitglied, das die Grundsätze des Verbandes nicht respektiert, auszuschließen.
Der Austritt eines Mitglieds muss Schriftlich an den Verwaltungsausschuss gerichtet werden.
Artikel 12: Auflösung des Verbandes
Die Auflösung kann durch 2/3 aller Mitglieder durch erreicht werden.
Artikel 13: im Falle einer Auflösung
Die Generalversammlung kann eine Kommission bilden, die ihre Geldgeschäfte verwaltet und an einen anderen Verband mit denselben Zielen weiterleitet.
Artikel 14: Juristische Abänderung
Die Artikel der Satzung können nur durch die Generalversammlung, die alle zwei Jahre stattfindet, abgeändert werden
Artikel 15: Abstimmung bezüglich der Satzung
Die Generalversammlung, die am 21.12.2002 im Goethe – Institut Rabat ihre Sitzung abgehalten hat, hat die jetzige Satzung verabschiedet.
Zum Schluss
Artikel 12 war vor der Gründung des Verbandes vorläufig. Inzwischen hat der Verwaltungsausschuss der Mitglieder diese Verbandssatzung vorgeschlagen. Der haben alte Mitglieder zugestimmt.
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