DEUTSCHLEHRERVERBAND/MAROKKO/AMPAampaAMAPAampaAMPAampaAMPAampaAMPA
  Interne Satzung
 

Diese interne Satzung ist am 10.05.2003 mit dem Einverständnis aller Vorstandsmitglieder des Verbandes verabschiedet worden und ist somit in Kraft getreten.

Die Grundlinien lauten folgendermaßen:

 

  1. Regelmäßige Versammlungen finden statt mit dem Ziel, verschiedene Veranstaltungen zu planen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied verpflichtet sich verantwortungsvoll seinen Beitrag zur Durchführung verschiedener Aktivitäten zu leisten.
  3. Versammlungen sind beschlussfähig , wenn mindestens ein Drittel der  Vorstandsmitglieder anwesend ist.
  4. Auf Verlangen der Mehrheit ( zwei Drittel)  dürfen Versammlungen stattfinden, sooft es nötig ist.
  5. Die Mitgliedschaft eines Verbandmitgliedes ist erst nicht mehr gültig, wenn es unbegründet dreimal nachfolgend zu den Versammlungen nicht erscheint.
  6. Kein Mitglied darf selbständig einen offiziellen Schritt unternehmen im Namen des Verbandes ohne die Genehmigung des Präsidiums zu bekommen.
  7. Jedes Mitglied muss sich verpflichten, die Grundlinien bzw. Vorschriften des Verbandes zu respektieren.
  8. An den Versammlungen des Präsidiums dürfen nur die gewählten Vorstandsmitglieder teilnehmen.
  9. Wegen knapper finanzieller Mittel des Verbandes muss jedes Mitglied alle Reisekosten selbst übernehmen.
  10. Der Kassewart informiert die Mitglieder über die  finanzielle Lage des Verbandes bei jeder Versammlung.
  11. Der Präsident verpflichtet sich, am Ende des Jahres einen Bericht über die gesamt unternommenen Aktivitäten vorzulegen.
  12. Der Verband darf Veranstaltungen überall in Marokko in Zusammenhang mit anderen Verbänden organisieren soweit es nötig ist.
  13. Jedes Mitglied darf mit der Genehmigung des Präsidiums bei den Tätigkeiten des Verbandes mitmachen.
  14. Als Verbandsmitglied gilt jede/r Lehrer/in, die /der den jährlichen Mitgliedsbetrag bezahlt hat, der 100 DH beträgt. Dieser Betrag ist Anfang jedes Jahres fällig.
  15. Wer den Betrag nicht regelmäßig bezahlt oder gegen die Vorschriften des Verbandes verstößt  , verliert automatisch die  Mitgliedschaft.
  16. Der Präsident informiert schriftlich oder telefonisch die Mitglieder einen Monat zuvor über jede zukünftige Versammlung bzw. Veranstaltung.
     

 
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